Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht verschiedene Hilfen vor wie z.B.:

Erziehungsberatung (durch freie Träger)
Erziehungsbeistand
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehung in einer Tagesgruppe
Pflegefamilie
Heimerziehung


Diese Hilfen können nur auf Antrag der Eltern erfolgen, wobei die Gewährung und Ausgestaltung in einem fachlichen Dialog unter Berücksichtigung individueller und familiärer Lebenssituationen beraten wird.

Die wirtschaftliche,  finanzielle Bearbeitung dieser Hilfen (Unterhaltspflicht der Eltern u.a.) erfolgt durch den Fachdienst 25.

Freienohl

Bestwig

Eslohe

Meschede

Olsberg

Hallenberg, Medebach, Winterberg

Brilon

Marsberg

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