Hilfe für junge Volljährige
Junge Volljährige erhalten Hilfe für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und zur Verwirklichung einer eigenverantwortlichen Lebensführung bis zum 21. Lebensjahr.
mehr erfahrenHilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht verschiedene Hilfen vor. U.a. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand oder Sozialpädagogische Familienhilfe.
mehr erfahrenJugendgerichtshilfe
Der Soziale Dienst leistet Jugendgerichtshilfe, indem er mit den Jugendgerichten junge Menschen betreut, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
mehr erfahrenMitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten
Das Jugendamt unterstützt das Gericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.
mehr erfahrenScheidung/Sorgerecht
Die Beratung in Sachen Scheidung o. Trennung soll unterstützen, die Situation nach der Trennung/Scheidung der Eltern zum Wohl des Kindes auszurichten.
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