Hilfe für junge Volljährige

Junge Volljährige erhalten Hilfe für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und zur Verwirklichung einer eigenverantwortlichen Lebensführung bis zum 21. Lebensjahr.

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Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht verschiedene Hilfen vor. U.a. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand oder Sozialpädagogische Familienhilfe.

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Jugendgerichtshilfe

Der Soziale Dienst leistet Jugendgerichtshilfe, indem er mit den Jugendgerichten junge Menschen betreut, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

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Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten

Das Jugendamt unterstützt das Gericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.

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Scheidung/Sorgerecht

Die Beratung in Sachen Scheidung o. Trennung soll unterstützen, die Situation nach der Trennung/Scheidung der Eltern zum Wohl des Kindes auszurichten.

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Unbegleitete minderjährige Ausländer(UMA)

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