Sobald eine Straße über ihren normalen Bestimmungszweck hinaus genutzt werden soll, stellt dieses eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Soll z.B. außerhalb von Ortsdurchfahrten eine neue Zufahrt an die Vorfahrtsstraße angelegt werden oder eine bestehende Zufahrt baulich verändert werden, so gilt dies als Sondernutzung und muss vor der Bauausführung genehmigt werden.
Weitere Beispiele für erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind:
Verkaufsstände, Warenauslagen, Straßenfeste, Märkte, Kleinkunstdarstellung, Aufstellen von Werbeschildern, Reklameschildern bzw. nichtamtlichen Hinweiszeichen, Verlegung von Leitungen, Lagerung von Materialien jeglicher Art im Straßenbereich, Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen etc.
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Sondernutzung kann formlos auf dem Postweg oder per Email eingereicht werden.
Beizufügen sind:
- Beschreibung der Maßnahme mit näheren Details zu Lage/ Ort, Dauer, Art und Weise
- ausführender Bauunternehmer (falls vorhanden)
- Lageplan mit Eintragung der Maßnahme (bei geplanten Zufahrten und/oder Leitungen sind diese maßstabsgerecht in den Plan einzutragen
- bei Zufahrten sind nähere Angaben zur geplanten Art der Nutzung und voraussichtlichen Intensität und Dauer der Nutzung erforderlich (z.B. bei Baustellenzufahrten: welche Art von Fahrzeugen nutzt die Zufahrt wie oft und wie lange?)
Kosten
Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises,
Tarifstelle 9