Wasserschutzgebiete

Grundwasser dient dem Menschen als Trinkwasser. Deshalb ist Grundwasser ein besonders schützenswertes Umweltgut. Um diesem besonderen Schutzanspruch gerecht zu werden, werden für viele Wassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete (WSG) abgegrenzt und festgesetzt.
Wasserschutzgebiete werden in folgende Zonen unterteilt:
- Zone I: Der engere Fassungsbereich von ca. 20 x 20 m um die Wassergewinnungsanlage herum, der im Regelfall vom Wasserwerksbetreiber erworben und zum Schutz vor jeglicher Verunreinigung und Beeinträchtigung abgezäunt wird.
- Zone II: Diese Zone lässt sich aus der sogenannten der 50-Tage Fließzeit ableiten. Sie muss den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Wurmeier) sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Wassergewinnungsanlage gefährlich sind
- Zone III: Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Sie umfasst das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage.
Im Hochsauerlandkreis sind zwei Arten von Wasserschutzgebieten vorhanden:
- fachlich abgegrenzte Wasserschutzgebiete: Fachlich abgegrenzte Wasserschutz-gebiete gelten als Vorstufe zu einer späteren Festsetzung. Eine fachliche Abgrenzung bietet nur beschränkten Schutz für das Grundwasser.
- ordnungsbehördlich festgesetzte Wasserschutzgebiete: Ein ordnungsbehördlich festgesetztes WSG weist für jede Zone getrennt Genehmigungs- und Verbotstatbestände auf. Die Untere Wasserbehörde ist die hierfür zuständige Behörde, sofern aus der Wassergewinnungsanlage nicht mehr als 600.000 m³/Jahr entnommen werden. Sie führt auch die erforderlichen eigenständigen Verfahren durch, z.B. für Genehmigungen nach der Wasserschutzgebietsverordnung.
Im Hochsauerlandkreis sind aktuell rund 60 Wasserschutzgebiete ordnungsbehördlich festgesetzt. Weitere Schutzgebiete sind geplant und teilweise bereits fachlich abgegrenzt. Unter "Links und Downloads" können Sie eine Karte der Wasserschutzgebiete im Hochsauerlandkreis aufrufen.
Links und Downloads
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Wasserwirtschaft - Genehmigungsantrag zum Neubau eines Wohnhauses im Wasserschutzgebiet
Dateigröße: 24,00 KB -
Informationsblatt Windenergieanlagen und Wasserschutzgebiete im HSK
Dateigröße: 38,06 KB -
Informationsblatt für allgemeine Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten im HSK
Dateigröße: 62,17 KB - Wasserschutzgebiete im HSK
Wasserschutzgebietsverordnungen
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Arnsberg-Mintequelle
Dateigröße: 2,59 MB -
Arnsberg-Möhnebogen
Dateigröße: 2,48 MB -
Arnsberg-Müschede-Vorkenbruch
Dateigröße: 3,56 MB -
Arnsberg-Müssenberg-Stollen
Dateigröße: 1,82 MB -
Arnsberg-Untere-Langel
Dateigröße: 1,31 MB -
Bestwig-Föckinghausen
Dateigröße: 2,37 MB -
Bestwig-Ramsbeck-Twillmecke
Dateigröße: 2,16 MB -
Brilon-Aabach-Talsperre
Dateigröße: 1,64 MB -
Brilon-Altenbüren
Dateigröße: 1,72 MB -
Brilon-Briloner-Kalkmassiv
Dateigröße: 2,65 MB -
Brilon-Burhagen
Dateigröße: 5,53 MB -
Brilon-Butterkopf-Quelle
Dateigröße: 3,21 MB -
Brilon-Rösenbeck
Dateigröße: 1,42 MB -
Brilon-Scharfenberg
Dateigröße: 2,26 MB -
Brilon-Schmalatal
Dateigröße: 3,45 MB -
Eslohe-Antoniusquelle
Dateigröße: 1,54 MB -
Eslohe-Benders-Wiese
Dateigröße: 2,14 MB -
Eslohe-Birkenbruch
Dateigröße: 1,50 MB -
Eslohe-Frettertal
Dateigröße: 1,88 MB -
Eslohe-In der Marpe
Dateigröße: 4,34 MB -
Eslohe-Oesterberge
Dateigröße: 786,81 KB -
Eslohe-Wenholthausen-Ost
Dateigröße: 2,80 MB -
Eslohe-Wenholthausen-West
Dateigröße: 2,70 MB -
Hallenberg-Bromskirchen
Dateigröße: 3,67 MB -
Marsberg-Beringhausen
Dateigröße: 3,19 MB -
Marsberg-Diemelstadt-Neudorf
Dateigröße: 4,31 MB -
Marsberg-Giershagen
Dateigröße: 2,32 MB -
Marsberg-Helmighausen-Hesperinghausen
Dateigröße: 11,76 MB -
Marsberg-Helminghausen
Dateigröße: 1,34 MB -
Marsberg-Schlossbrunnen-Arolsen
Dateigröße: 1,37 MB -
Marsberg-Vasbeck
Dateigröße: 4,05 MB -
Marsberg-Westheim
Dateigröße: 1,73 MB -
Medebach-Düdinghausen
Dateigröße: 2,46 MB -
Medebach-Glindfeld-Nord
Dateigröße: 3,03 MB -
Medebach-Glindfeld-Süd
Dateigröße: 2,48 MB -
Medebach-Rennefeld
Dateigröße: 2,17 MB -
Meschede-Heinrichstal-Menesohl-Birmecke
Dateigröße: 3,32 MB -
Meschede-Mosebolle
Dateigröße: 11,01 MB -
Meschede-Stockhausen
Dateigröße: 2,31 MB -
Meschede-Untere-Langel
Dateigröße: 2,38 MB -
Olsberg-Helmeringhausen I
Dateigröße: 1,94 MB -
Olsberg-Medebachtal
Dateigröße: 1,47 MB -
Olsberg-Rakental
Dateigröße: 1,74 MB -
Schmallenberg-Berghausen-Dorlar
Dateigröße: 707,65 KB -
Schmallenberg-Bödefeld
Dateigröße: 1,12 MB -
Schmallenberg-Gleidorf
Dateigröße: 579,57 KB -
Schmallenberg-Heikersköpfchen
Dateigröße: 1,92 MB -
Schmallenberg-Holthausen
Dateigröße: 496,37 KB -
Schmallenberg-Hunau
Dateigröße: 1,15 MB -
Schmallenberg-Latroptal
Dateigröße: 2,47 MB -
Schmallenberg-Winkhausen
Dateigröße: 4,41 MB -
Sundern-Allendorf
Dateigröße: 15,33 MB -
Sundern-Dörnholthausen
Dateigröße: 4,12 MB -
Sundern-Enkhausen
Dateigröße: 2,76 MB -
Sundern-Röhre
Dateigröße: 2,91 MB -
Sundern-Stockumer-Karweg
Dateigröße: 7,46 MB -
Winterberg-Altastenberg
Dateigröße: 527,58 KB -
Winterberg-Ewalds-Wiese
Dateigröße: 1,92 MB -
Winterberg-Huckesohl
Dateigröße: 2,22 MB -
Winterberg-Niedersfeld
Dateigröße: 601,91 KB -
Winterberg-Rappelspring
Dateigröße: 1,97 MB -
Winterberg-Schleimers-Wiese
Dateigröße: 2,05 MB -
Winterberg-Schweimecke
Dateigröße: 2,00 MB
Notwendige Unterlagen
In Wasserschutzgebieten unterliegen eine Reihe Handlungen der Genehmigungspflicht. Die entsprechenden Anträge sind schriftlich beim Fachdienst Wasserwirtschaft einzureichen. Da es sich dabei um die unterschiedlichsten Vorhaben handelt, gibt es dafür keine Formulare (außer für einen Wohnhausneubau, siehe Downloads). Dem Genehmigungsantrag sind in vierfacher Ausfertigung Unterlagen wie Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Nachweise beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.
Es empfiehlt sich, telefonisch mit den Ansprechpersonen Kontakt aufzunehmen, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen und die Unterlagen abzustimmen.
Soweit in einigen Wasserschutzgebieten die Errichtung von Wohnhäusern genehmigungspflichtig ist, werden folgende Unterlagen mindestens zweifach benötigt:
- Erläuterungsbericht über das Vorhaben mit Hinweis auf die Verbots- bzw. Genehmigungstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung sowie mit Angaben des gewählten Rohrsystems und zur Heizungsart (insbesondere die Art des Brennstoffs)
- Lageplan im Maßstab 1 : 500
- Grundriss im Maßstab 1 : 100 mit Darstellung der Entwässerungsleitungen (DN, Material) einschließlich der Kontrollschächte und Revisionsöffnungen
- Längsschnitt der Entwässerungsleitungen
Kosten
Berechnung entsprechend Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Der vorgeschriebene Gebührenrahmen für eine Genehmigung innerhalb eines Schutzgebietes beträgt 100,00 bis 2.500,00 ¤. Für Standardanträge ohne besondere Schwierigkeiten orientiert sich die Gebühr am unteren Rahmen.
Ihre Ansprechpersonen
Trinkwasserversorgung für den Bereich der Städte / Gemeinden Eslohe, Medebach und Schmallenberg
Trinkwasserversorgung für den Bereich der Städte / Gemeinden Arnsberg, Bestwig, Meschede, Olsberg und Sundern
Trinkwasserversorgung für den Bereich der Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg und Winterberg
Verwaltungsrechtliche Bearbeitung
Verwaltungsrechtliche Bearbeitung