Amtliche Gutachten
Wer wird begutachtet und warum ?
Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden und Auftraggebern des öffentlichen Rechts durch. Ein schriftlicher Auftrag der Behörde, der das Gesundheitsamt aufgrund einer bundes- oder landesrechtlichen Regelung zu einer Begutachtung verpflichtet, ist grundsätzlich erforderlich. Geprüft werden z.B. die Arbeitsfähigkeit, die Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Fragen von Beihilfestellen oder der Sozialverwaltung, Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist). Daneben werden in großer Zahl Einstellungsuntersuchungen für Behörden durchgeführt. Das Gesundheitsamt wird in Einzelfällen auch im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu Fragen wie Erwerbsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit oder Haftfähigkeit.
Wie wird begutachtet ?
Die Terminvergabe erfolgt in der Regel nach telefonischer Anmeldung und Bestätigung durch eine schriftliche Einladung. Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte anhand eines schriftlichen Fragebogens und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es erfolgt eine fachärztliche Untersuchung. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet. Zusätzliche Untersuchungen innerhalb oder außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden. Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Notwendige Unterlagen
- Einladungsschreiben
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt oder Versicherungen, usw.)
Ihre Ansprechpersonen
Anmeldung zur Terminvergabe für Einwohner aus den Stadt-/Gemeinde-Bereichen Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Amtsärztlicher Dienst, Infektionsschutz und Verwaltung(SGB 37/1)
Anmeldung zur Terminvergabe für Einwohner aus den Stadt-Bereichen Arnsberg und Sundern
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Amtsärztlicher Dienst, Infektionsschutz und Verwaltung(SGB 37/1)