Ortsheimatpfleger sollen nach Möglichkeit in allen Orten Westfalens, d.h. in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen, vorhanden sein. Es ist für den Ortsheimatpfleger von Vorteil, wenn er in den Vorstand des jeweiligen Heimatvereins eintritt. Des weiteren sollte die Mitgliedschaft im Westfälischen Heimatbund bestehen, damit der Ortsheimatpfleger das damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwirbt. Der Ortsheimatpfleger wird vom Kreisheimatpfleger bestellt.
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