Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich im Jahr 2015 statt.
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Danach werden die Abgeordneten des Landtages zur Hälfte direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt, die übrigen werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt.
Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Hochsauerlandkreis bildet zwei Wahlkreise mit den Nummern 124 (Arnsberg, Eslohe, Schmallenberg, Sundern) und 125 (Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg,Medebach,Meschede,Olsberg,Winterberg).
Die Übersichtskarte für den Regierungsbezirk Arnsberg können Sie hier ersehen:
Wahlvorschläge in den Wahlkreisen können von Parteien, einzelnen Wahlberechtigten und Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. der Landeswahlausschuss.
Mit der Aufstellung der Bewerber konnte ab dem 9. März 2009 begonnen werden. Die dazu erforderlichen Vordrucke finden Sie weiter unten unter »Formulare und Informationen«.






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