Der Hochsauerlandkreis bietet Rinderhaltern ab dem 1. August 2013 die Möglichkeit, sogenannte BHV1-Bescheinigungen für eine Seuchenfreiheit online zu beantragen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die Herstellung, Behandlung und den Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen.
Alle landwirtschaftlichen Nutztiere, deren Fleisch zum menschlichen Genuss genutzt werden soll, unterliegen vor und nach der Schlachtung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln wird deren Verwendung überwacht.
Tierkörper und Tierkörperteile sind grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich zu beseitigen, um das Auftreten oder Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern.
Als zuständige Behörde überwacht der Fachdienst 36 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren.