Für Leistungen der Kreisschirrmeistereien an Dritte wie Nutzung der Schlauchpflegereien, Atemschutzwerkstatt und -übungsstrecke, Ausleihen von Geräten sowie sonstiger Reparatur-, Wartungs- und Prüfarbeiten werden Gebühren erhoben, die sich anhand Ziffer 8 der Allgemeinen Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises orientieren.