Teilungsvermessung (Zerlegungsvermessung)
Bei einer Teilungsvermessung wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Grenzniederschrift wird die neue Grenze festgestellt.
Bebaute Grundstücke erfordern eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 8 der Landesbauordnung NRW (BauONRW) um eine Entstehung von baurechtswidrigen Zuständen zu vermeiden.
Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (z. B. neue Flurstücksnummern, Flächenberechnungen) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.
Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, damit ein Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung im Grundbuch geteilt werden kann, um z.B. einen Teil des ehemaligen Grundstücks verkaufen zu können.
Kosten
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebONRW).
Die Gebühr für die Teilungsvermessung ist abhängig von:
- der Grenzlänge der alten Grenzen, die untersucht werden müssen
- der Fläche der neuen Flurstücke
- dem beitragsfreien Bodenrichtwert
Hinzu kommt die Gebühr für die Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW)
Ihre Ansprechpersonen
Arnsberg, Eslohe, Meschede, Sundern
Liegenschaftskataster (FD 43)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 43/11)
Arnsberg, Eslohe, Meschede, Sundern
Liegenschaftskataster (FD 43)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 43/11)
Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Liegenschaftskataster (FD 43)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 43/12)
Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg
Liegenschaftskataster (FD 43)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 43/12)