Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland verbringen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen und ggf. einen Internationalen Zulassungsschein.
Besondere Öffnungszeiten:
Die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist samstags nicht möglich.
Das Fahrzeug muss zur Abstempelung des Ausfuhrkennzeichens vorgeführt werden.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Abmeldebescheinigung
- die bisherigen Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- spezielle Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen - bitte nicht mit der Grünen Versicherungskarte verwechseln, die in einigen Ländern zusätzlich benötigt wird. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Versicherungsgesellschaften.
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters (grundsätzlich im Original)
- gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Rubrik: Downloads).
Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser):
- Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Rubrik: Downloads). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
- Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik: Link
Kosten
- Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens: 34,60 ¤ (Mindestgebühr)
- Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 ¤, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.
Kfz-Zulassungsstellen
Kfz-Zulassung Arnsberg
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen, rechtl. Angelegenheiten und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
02931 / 944050
02931 / 944254
Kfz-Zulassung Brilon
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen, rechtl. Angelegenheiten und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
02961 / 94-3050
02961 / 94-3111
Kfz-Zulassung Meschede
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen, rechtl. Angelegenheiten und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
0291 / 94-1050
0291 / 94-1190
Kfz, Zulassung, Fahrzeug, Auto, Ausfuhr, Zollkennzeichen, Export, SEPA, Lastschriftmandat, Einzugsermächtigung, Steuer