Erlaubnisse zur Gewässerbenutzung

Was ist eine Gewässerbenutzung?

Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder aufgrund des WHG erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.

Benutzungen im Sinne des WHG sind

- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
- das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt,
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer und
- das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Als Benutzungen gelten auch

- das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen,  die hierfür bestimmt oder geeignet sind und
- Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Zu den häufigsten Gewässerbenutzungen zählen das Einleiten von Abwässern, das Ableiten von Regenwasser, das Entnehmen von Grundwasser zur Wasserversorgung und für betriebliche Zwecke

Weitere Gewässerbenutzungen:

- das Entnahmen aus oberirdischen Gewässern z.B. für Teichanlagen
- der Betrieb von Wärmepumpen und Erdwärmesonden (siehe hierzu auch unten den gesonderten Punkt "ähnliche Produkte" Erdwärmenutzung)


Zulassungsverfahren

 Sämtliche Gewässerbenutzungen unterliegen grundsätzlich der vorherigen Erlaubnispflicht durch die zuständige Behörde. Keine Benutzungen sind Maßnehmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG dienen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden. Der erlaubnisfreie Gemeingebrauch umfasst nach dem Landeswassergesetz im allgemeinen nur das Schöpfen mit Handgefäßen.

Notwendige Unterlagen

Die wasserrechtlichen Anträge sind zusammen mit den aufgeführten Antragsunterlagen in der Regel in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Bitte stimmen Sie dieses im Vorfeld mit dem zuständigen Mitarbeiter ab. So können Verzögerungen in der Bearbeitung und möglicherweise unnötige Kosten für Sie vermieden werden.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind insbesondere in den §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgeschrieben.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Ingenieurtechnische Bearbeitung für den Bereich der Städte / Gemeinden Arnsberg, Eslohe, Meschede und Sundern

Herr Paul-Werner Bräutigam
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1654
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung für den Bereich der Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg

Frau Stefanie Gottlieb
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1632
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung für den Bereich der Städte Brilon und Marsberg

Frau Annette Mikus-Blei
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1651
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung für den Bereich der Städte / Gemeinden Bestwig, Olsberg und Schmallenberg

Thorsten Pack
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1625
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Technische Bearbeitung der Erdwärmesonden bis 30 KW

Herr Josef Hillebrandt
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1619
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung der Gewässerunterhaltung

Herr Andreas Caspari
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1642
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung der Erdwärmesonden für den Bereich der Städte Arnsberg, Brilon, Meschede und Schmallenberg

Herr Andreas Zdrenka
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1635
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung der Erdwärmesonden für den Bereich der Städte / Gemeinden Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Sundern, Olsberg und Winterberg

Herr Hans-Jörg Schuller
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1641
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung betriebliche Wasserentnahme für den Bereich der Städte / Gemeinden Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg und Winterberg

Herr Roger Broeske
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1620
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung betriebliche Wasserentnahme für den Bereich der Städte / Gemeinden Bestwig, Brilon, Marsberg, Meschede und Olsberg

Herr Thomas Hesse
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1646
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Ingenieurtechnische Bearbeitung betriebliche Wasserentnahme für den Bereich der Städte Arnsberg und Sundern

Herr Mathias Willmes
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1626
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail:

Verwaltungsrechtliche Bearbeitung betriebliche Wasserentnahme kreisweit

Frau Monika Fischer-Hesse
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Wasserwirtschaft (FD 33)
Telefon: 0291 / 94-1623
Telefax: 0291 / 94-26137
E-Mail: