Als zuständige Behörde überwacht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren. Dieses erfolgt auf den Gebieten der Tierhaltung, des Tierhandels und -transportes, der Tierzucht und im Bereich des Tötens und Schlachtens von Tieren. Dabei wird jeder Anzeige oder Beschwerde über Verstöße gegen das Tierschutzrecht nachgegangen. Einen breiten Raum nimmt dabei die Überprüfung der Haltungsbedingungen von Tieren in privaten Haushalten oder im landwirtschaftlichen Bereich ein. Hierbei werden behördlicherseits die rechtlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung eingefordert.
Darüber hinaus werden für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren auf Antrag Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Im Rahmen des Landeshundegesetzes werden Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchgeführt.
Links:
Weitergehende Informationen zu Fragen des Tierschutzes finden Sie hier:
www.verbraucherministerium.de
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
www.munlv.nrw.de
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
www.tierschutz-tvt.de
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Landeshundegesetz NRW - Durchführungsverordnung
Dateigröße: 25,9 Kilobytes -
Vordruck zur Beantragung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Dateigröße: 213,9 Kilobytes -
Landeshundegesetz NRW
Dateigröße: 41,7 Kilobytes -
Tierschutz-Hundeverordnung
Dateigröße: 26,3 Kilobytes -
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Dateigröße: 77,9 Kilobytes -
Freilandhaltung Pferde
Dateigröße: 14,0 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-1161
E-Mail:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-1162
E-Mail:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-1175
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