Alle landwirtschaftlichen Nutztiere, deren Fleisch zum menschlichen Genuss genutzt werden soll, unterliegen vor und nach der Schlachtung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wacht in diesem Rahmen darüber, dass nur gesunde Tiere geschlachtet werden und einwandfreies Fleisch verarbeitet und an die Verbraucher abgegeben wird. Zu diesem Zweck muss jede Schlachtung vorher beim zuständigen amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten angemeldet werden, damit die vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt werden können. Je nach Befund und Tierart sind noch weitergehende Laboruntersuchungen erforderlich (z.B. Trichinenuntersuchung oder BSE-Test). Erst wenn alle notwendigen Untersuchungen mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen sind, wird das Fleisch für den menschlichen Genuss freigegeben und entsprechend gekennzeichnet.
Darüber hinaus unterliegen alle fleischverarbeitenden Betriebe der behördlichen Überwachung.
Für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhebt der Hochsauerlandkreis auf der Grundlage einer Satzung kostendeckende Gebühren.
Links:
Weitergehende Informationen zu Fragen der Schlachttier- und Fleischhygiene finden Sie hier:
www.verbraucherministerium.de
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
www.munlv.nrw.de
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
www.vz-nrw.de
Verbraucherzentrale NRW
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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bezirkliche Zuständigkeiten Fleischuntersuchungspersonal
Dateigröße: 57,3 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-2101
E-Mail:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-1162
E-Mail:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-1174
E-Mail:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (FD 36)
Telefon: 0291 / 94-1175
E-Mail:






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