Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist im Hochsauerlandkreis auf allen privaten Straßen und Wegen erlaubt mit Ausnahme von:
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nach dem Landschaftsgesetz gekennzeichneten Wanderwegen und -pfaden
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Sport- und Lehrpfaden
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Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren
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Wildwechseln, Trampelpfaden und Leitungstrassen
Wer reitet, muss beidseitig am Zaumzeug des Pferdes je ein gelbes Kennzeichen mit einer Reiterplakette gut sichtbar befestigen. Das Kennzeichen und die Plakette können bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden (ca. 38 EUR). Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden u.a. dafür verwandt, Schäden an privaten Wegen den Grundeigentümern zu ersetzen.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Ausgabe eines Reitkennzeichens / einer Reiterplakette
Dateigröße: 286,3 Kilobytes -
Merkblatt für Reiterfreundinnen und Reiterfreunde
Dateigröße: 18,2 Kilobytes -
Information zur Reitabgabe
Dateigröße: 11,8 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Herr
Werner Kenter
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1657
Telefax: 0291 / 94-26143
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1657
Telefax: 0291 / 94-26143
E-Mail:






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