Reiten

Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist im Hochsauerlandkreis auf allen privaten Straßen und Wegen erlaubt mit Ausnahme von:

  • nach dem Landschaftsgesetz gekennzeichneten Wanderwegen und -pfaden
  • Sport- und Lehrpfaden
  • Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren
  • Wildwechseln, Trampelpfaden und Leitungstrassen

Wer reitet, muss beidseitig am Zaumzeug des Pferdes je ein gelbes Kennzeichen mit einer Reiterplakette gut sichtbar befestigen. Das Kennzeichen und die Plakette können bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden (ca. 38 EUR). Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden u.a. dafür verwandt, Schäden an privaten Wegen den Grundeigentümern zu ersetzen.

 




Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Werner Kenter
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1657
Telefax: 0291 / 94-26143
E-Mail: