Apotheken, Arzneimittel, Gefahrstoffe

Altenheim, AMG,Amtsapotheker, Apothekennotdienst, Apotheke, Arzneimittelimport, Arzneimittel, Heilmittelwerbung, Gefährliche Stoffe, Gefahrstoffe, Genehmigung, Gifte, Großhandel, Behindertenheim, Betäubungsmitteldokumentation, Betäubungsmittel, Erlaubnis, Klinische Prüfung, Krankenhaus, Versandhandel, Versorgungsvertrag, Medikament, Sachkenntnis, Sachkunde, Schädlingsbekämpfungsmittel, Sozialpharmazie, Pflanzenschutzmittel, Pharmazeutisch-techn. Assistentin, PTA-Prüfung, PTA

Verbraucherschutz durch Überwachung und Beratung

Durch die Überwachung der nachfolgend aufgeführten Betriebe und Einrichtungen wird sichergestellt, das die Qualität der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel sowie die Kennzeichnung und Sicherheitsbestimmungen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen den Anforderungen entsprechen und alle Personen die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe in den Verkehr bringen über die jeweils erforderliche Ausbildung verfügen.

 

 

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Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen

 

 

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in denen Arzneimittel an Endverbraucher abgegeben werden: Apotheken, Krankenhäuser, Rettungswachen, Alten- und Pflegeheime, Heime für behinderte Erwachsene, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Hospize, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte, Bioläden, Sexshops, Wochenmärkte,

 

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die Betäubungsmittel in den Verkehr bringen: Apotheken, Krankenhäuser, Heime, Rettungswachen; sowie Arztpraxen,

 

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in denen gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr gebracht werden: Landhandel, Baumärkte, Farben- und Tapetengeschäfte, Gärtnereien und Gartencenter, Tankstellen, Supermärkte.

 

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Darüber hinaus wird die Klinische Prüfung von Arzneimitteln bei den Ärzten überwacht:

 

Bevor ein Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden kann, müssen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Dieses geschieht u.a. durch die klinische Prüfung am Menschen.

 

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Zum Schutz vor unlauterer oder irreführender Werbung wird die Werbung für Arzneimittel und Heilverfahren in Print- und sonstigen Medien überwacht.

 

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Um die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken, werden im Rahmen der Sozialpharmazie verschiedenen Erhebungen durchgeführt, Daten gesammelt und ausgewertet.

 

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Bei der Arzneimittelüberwachung können folgende Erlaubnisse und Genehmigungen beantragt werden:

 

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Erlaubnis zum Betreiben einer oder mehrer Apotheke(n)

 

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Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln

 

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Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln

 

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Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-technischer Assistent“

 

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Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Stoffe und Zubereitungen

 

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Genehmigung der Verwaltung einer oder mehrer Apotheke(n)

 

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Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Krankenhäusern gem. § 14 Abs. 5 Apothekengesetz mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten

 

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Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Einrichtungen nach § 1 Heimgesetz gem. § 12a Apothekengesetz mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten

 

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Anerkennung und Abnahme folgender Sachkenntnisse

 

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Prüfung der Kenntnisse angehender pharmazeutisch-technischer-Assistenten

 

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Abnahme von Sachkenntnisprüfungen gem. § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung

 

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Anerkennung der Sachkenntnis zur Berufsausübung als Pharmaberater

 

 

Weitere Informationen:

 

Giftnotrufzentrale Berlin

 

Informationszentrale gegen Vergiftungen in Bonn 

 

Notdienstkalender der Apothekerkammer Westfalen-Lippe 

 

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

 

Import von Arzneimitteln - Nutzen und Risiken für die Bevölkerung

 

Lehranstalt für Pharmazeutisch-technische Assistenten des Hochsauerlandkreises


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Raimund Stahl
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung (SGB 37/4)
Telefon: 02931 / 94-4435
Telefax: 0291 / 94-26222
E-Mail:

Frau Elke Büenfeld
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung (SGB 37/4)
Telefon: 02931 / 94-4286
Telefax: 0291 / 94-26222
E-Mail:

Anna Gronwald
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Gesundheitsamt - Untere Gesundheitsbehörde (FD 37)
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung (SGB 37/4)
Telefon: 02931 / 94-4439
E-Mail: