Das Kulturlandschaftspflegeprogramm (Vertragsnaturschutz) steht für die Förderung einer extensiven Grünlandnutzung, die die Kulturlandschaft pflegt und die natürlichen Ressourcen schützt, wobei den Landwirten für ihre Leistungen ein finanzieller Ausgleich angeboten wird. Die Teilnahme am Kulturlandschaftspflegeprogramm ist freiwillig. Es werden -je nach finanzieller Fördermöglichkeit- Verträge mit fünfjähriger Laufzeit angeboten. Der Schwerpunkt des Vertragsnaturschutzes liegt in der extensiven Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten und besonders schutzwürdigen Flächen. Dabei spielt die Biotopvernetzung eine wichtige Rolle. Die Gebietskulisse wird durch bestimmte Schutzkategorien in den Landschaftsplänen des HSK gebildet (NSG, kleinräumige LSG mit Aufforstungsverbot). Der Schwerpunkt liegt bei der Grünlandextensivierung durch Weide-, Wiesen- und Mähweidenutzung. Je nach Bewirtschaftungsauflagen liegen die jährlichen Zuwendungen zwischen 300 und 400 €/ha.
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Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
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Herr Hans-Theo Körner
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
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Telefax: 0291 / 94-1672
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Herr Martin Susewind
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1661
Telefax: 0291 / 94-1672
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Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1624
Telefax: 0291 / 94-26121
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Herr Johannes Jütten
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1669
Telefax: 0291 / 94-26121
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