Eingriffsregelung

Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde ist die Umsetzung der Eingriffsregelung. Damit ist das Verursacherprinzip angesprochen, d.h. wer durch irgendwelche Maßnahmen oder Veränderungen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt, hat einen entsprechenden Ausgleich zu leisten. Es gilt die gesetzliche Regelung, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sind; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder ein Ersatzgeld zu kompensieren. Die Untere Landschaftsbehörde hat dazu einen Bewertungsrahmen erarbeitet, der z.B. Bauherren oder Architekten die Berechnung von Eingriffsumfang und möglichen Kompensationsmaßnahmen erleichtert.


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Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Zuständig für die Bereiche: Gemeinde Bestwig, Stadt Brilon, Stadt Marsberg, Stadt Olsberg

Herr Norbert Knievel
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1665
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail:

Zuständig für die Bereiche: Stadt Hallenberg, Stadt Medebach, Stadt Meschede, Stadt Schmallenberg (Bereich LP Südost), Stadt Winterberg

Herr Hans-Theo Körner
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1662
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail:

Zuständig für die Bereiche: Stadt Arnsberg, Gemeinde Eslohe, Stadt Schmallenberg (Bereich LP Nordwest), Stadt Sundern

Herr Martin Susewind
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1661
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail: