Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde ist die Umsetzung der Eingriffsregelung. Damit ist das Verursacherprinzip angesprochen, d.h. wer durch irgendwelche Maßnahmen oder Veränderungen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt, hat einen entsprechenden Ausgleich zu leisten. Es gilt die gesetzliche Regelung, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sind; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder ein Ersatzgeld zu kompensieren. Die Untere Landschaftsbehörde hat dazu einen Bewertungsrahmen erarbeitet, der z.B. Bauherren oder Architekten die Berechnung von Eingriffsumfang und möglichen Kompensationsmaßnahmen erleichtert.
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Ansprechpartner zu diesem Produkt:
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Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
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Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail:
Herr Hans-Theo Körner
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1662
Telefax: 0291 / 94-1672
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Herr Martin Susewind
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
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