Die im Hochsauerlandkreis "wandernden" Amphibienarten (u.a. Grasfrosch, Erdkröte sowie die verschiedenen Molcharten) zählen zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es ist Ziel der Unteren Landschaftsbehörde, möglichst viele Tiere auf ihrer Wanderung zu den Laichgewässern vor dem Straßentod zu retten. Neben dem Aufstellen von Schutzzäunen und dem Bau von Leiteinrichtungen übernehmen immer wieder freiwillige Helfer die Aufgabe, diese Einrichtungen zu betreuen und in der Zeit der Wanderung der Amphibien diese über die Straße zu tragen. Im Jahre 2004 wurden ca. 12.000 Tiere gesammelt und zu den Laichgewässrn gebracht. Neue Helfer sind immer willkommen.
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Herr
Norbert Knievel
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1665
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1665
Telefax: 0291 / 94-1672
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