Naturdenkmale
Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Bäume oder geologische Besonderheiten), die u.a. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgesetzt wurden. Die Pflege und Erhaltung ist Aufgabe des Hochsauerlandkreises. Die Beseitigung, Beschädigung oder Zerstörung eines ND ist verboten. Im Kronentraufbereich geschützter Bäume dürfen Befestigungen (Asphalt, Beton, Pflasterung) nicht vorgenommen werden. Auch das Parken unter ND ist nicht gestattet. Die derzeit geltende ND-VO wurde vom Kreistag des HSK am 07.04.2006 beschlossen und ist am 28.04.2006 in Kraft getreten.






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