Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Hochsauerlandkreis in Landschaftsplänen dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Wie ein Bebauungsplan als Satzung des Stadtrates, wird der Landschaftsplan als Satzung des Kreistages beschlossen. Es erfolgt eine bürgernahe Beteiligung im Aufstellungsverfahren.
Im Landschaftsplan werden insbesondere Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen, forstliche Regelungen für Waldbestände in NSG getroffen und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes festgesetzt.
Die Landschaftspläne dienen auch der Umsetzung europäischer Schutzkonzepte (FFH- und Vogelschutzgebiete) in nationales Recht.
Die Schutzausweisungen erfolgen im Außenbereich weitgehend flächendeckend. Vor irgendwelchen Grundstücksveränderungen im Außenbereich, die über die normale land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehen, lohnt sich daher allemal eine Information über mögliche Landschaftsplan-Aussagen! Die FFH- und Vogelschutzgebiete sowie geschützten Flächen nach § 62 Landschaftsgesetz werden nachrichtlich dargestellt.
Das gesamte Kreisgebiet ist durch rechtskräftige Landschaftspläne abgedeckt: Arnsberg, Bestwig, Briloner Hochfläche, Eslohe, Hallenberg, Hoppecketal, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg Nordwest, Schmallenberg Südost, Sundern und Winterberg.
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Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1673
Telefax: 0291 / 94-1672
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
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