Landschaftsplanung

Naturschutz, Landschaftspflege

Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Hochsauerlandkreis in Landschaftsplänen dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Wie ein Bebauungsplan als Satzung des Stadtrates, wird der Landschaftsplan als Satzung des Kreistages beschlossen. Es erfolgt eine bürgernahe Beteiligung im Aufstellungsverfahren.
Im Landschaftsplan werden insbesondere Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen, forstliche Regelungen für Waldbestände in NSG getroffen und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes festgesetzt.
Die Schutzausweisungen erfolgen im Außenbereich weitgehend flächendeckend. Vor irgendwelchen Grundstücksveränderungen im Außenbereich, die über die normale land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehen, lohnt sich daher allemal eine Information über mögliche Landschaftsplan-Aussagen! Die FFH- und Vogelschutzgebiete sowie geschützten Flächen nach § 62 Landschaftsgesetz werden nachrichtlich dargestellt.

Das gesamte Kreisgebiet ist durch rechtskräftige Landschaftspläne abgedeckt: Sundern, Meschede, Arnsberg,  Hoppecketal, Medebach, Hallenberg, Olsberg, Winterberg, Briloner Hochfläche, Marsberg, Bestwig, Eslohe, Schmallenberg Südost und Schmallenberg Nordwest. 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Ulrich Prolingheuer
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1673
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail:

Herr Joachim Hachmann
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1666
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail:

Herr Robert Koch
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1664
Telefax: 0291 / 94-1672
E-Mail: