Garantiefonds Schul- und Berufsbildungsbereich

Allgemeines
Der Garantiefonds umfasst die Vergabe von Beihilfen zur Sprachförderung junger Menschen und beteiligt sich somit an deren gesellschaftlichen Eingliederung.
Gesellschaftliche Eingliederung heißt sprachliche, schulische, berufliche und die damit in Verbindung stehende soziale Eingliederung.

Personenkreis
Antragsberechtigt sind junge Menschen, die bei Förderbeginn das. 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  1. Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)
  2. Anerkannte Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  3. Ausländische Flüchtlinge i.S.d. § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge.

Maßnahmen des Hochsauerlandkreises

  1. Außerschulische Nachhilfe in der Sprache Deutsch für Schüler der Klassen 1 - 13 allgemeinbildender Schulen
  2. Deutsch-Sprachkurse für nicht mehr allgemein vollzeitschulpflichtige junge Menschen.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über den Träger der Maßnahmen beim Hochsauerlandkreis, FD 25, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder, Ausbildungsförderung.


Rechtsgrundlagen

Richtlinien "Garantiefonds-Schul- und Berufsbildungsbereich"

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