Wohnbauförderung

 

Neubau/ Kauf von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen

 

Haushalte, die sich nicht aus eigenen Mitteln mit angemessenem Wohnraum versorgen können, werden durch die Wohnraumförderung bei der Bildung selbst genutztem Eigentums unterstützt. Gefördert durch zinsgünstige Darlehen werden der Neubau von Mietwohnungen und Eigenheimen/ Eigentumswohnungen, der Ersterwerb (bis zwei Jahre nach Fertigstellung) von selbst genutztem Wohneigentum sowie der Erwerb von bestehendem Wohnraum. In Eigenheimen/ Eigentumswohnungen oder Mieteinfamilienhäusern können zusätzlich Baumaßnahmen gefördert werden, mit denen ein behindertengerechtes Umfeld geschaffen werden.

Neben der Neuschaffung von Wohnraum werden auch investive Maßnahmen im Bestand gefördert, die der Reduzierung von Barrieren in Mietwohnungen und Eigenheimen/Eigentumswohnungen oder der baulichen Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen an heutige Wohnstandards dienen. 

 

Für weitere Informationen (Einkommenshöhe, Darlehenskonditionen und weitere Fördervoraussetzungen) klicken Sie hier:

 

NRW Bank

Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW

 

 

Barrierefreies Wohnen - Lebensqualität für Jung + Alt

 

Neben der Neuschaffung von Wohnraum werden auch investive Maßnahmen im Bestand gefördert, die der Reduzierung von Barrieren in Mietwohnungen und Eigenheimen/Eigentumswohnungen oder der baulichen Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen an heutige Wohnstandards dienen. 

 

Für weitere Informationen (Einkommenshöhe, Darlehenskonditionen und weitere Fördervoraussetzungen) klicken Sie hier:

 

Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW

 

Den Gesetzestext finden Sie hier:

Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand

 

 

 

 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Bereich Eigenheim: Stadt Arnsberg, Gemeinde Eslohe

Herr Andreas Hoinkhaus
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Wohnbauförderung (FD 53)
Telefon: 02961 / 94-3292
Telefax: 0291 / 94-26313
E-Mail:

Bereich Eigenheim: Stadt Sundern, Gemeinde Eslohe

Herr Paul Kloke
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Wohnbauförderung (FD 53)
Telefon: 02961 / 94-3243
Telefax: 0291 / 94-26313
E-Mail:

Bereich Eigenheim: Städte Brilon, Hallenberg, Medebach, Gemeinde Bestwig

Frau Andrea Gerbracht
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Wohnbauförderung (FD 53)
Telefon: 02961 / 94-3254
Telefax: 0291 / 94-26313
E-Mail:

Bereich Eigenheim: Meschede, Olsberg, Winterberg

Herr Karl-Josef Dicke
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Wohnbauförderung (FD 53)
Telefon: 02961 / 94-3204
Telefax: 0291 / 94-26313
E-Mail:

Bereich Eigenheim: Marsberg, Schmallenberg; Bereich Bestandsförderung: Für den gesamten Kreis

Frau Irmgard Mertens
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Wohnbauförderung (FD 53)
Telefon: 02961 / 94-3368
Telefax: 0291 / 94-26313
E-Mail:

Bereich Mietwohnung: Für den gesamten Kreis

Herr Rudolf Jochheim
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Wohnbauförderung (FD 53)
Telefon: 02961 / 94-3259
Telefax: 0291 / 94-26313
E-Mail: