Sie möchten ein Fahrzeug, das Sie (oder der Vermittler) in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben und für das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt ist, im Hochsauerlandkreis zum Straßenverkehr zulassen.
Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist neuerdings die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.
Notwendige Unterlagen
Neufahrzeug, erworben außerhalb der EU:
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch „CoC-Papier“: Certificate of Conformity) oder bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Kaufvertrag oder Originalrechnung (soweit vorhanden)
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Ausländische Fahrzeugdokumente (soweit vorhanden)
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Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
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Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
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Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren ist zwingend erforderlich)
Gebrauchtfahrzeug, erworben außerhalb der EU:
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch „CoC-Papier“: Certificate of Conformity) und Belege über eine durchgeführte Hauptuntersuchung oder bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Kaufvertrag oder Originalrechnung (soweit vorhanden)
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Ausländische Zulassungsdokumente im Original sowie die Kennzeichenschilder oder einen Nachweis über die Abmeldung des Fahrzeugs
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Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
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Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
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Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren ist zwingend erforderlich)
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
- Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
- Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung
Kosten
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Einfuhr eines Fahrzeugs: 29,90 €
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Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 € , wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
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Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
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In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
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Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Zulassung eines Kfz/Teilnahme am Lastschriftverfahren
Dateigröße: 563,5 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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