Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust, Diebstahl

Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Kfz-Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden; eine Abkürzung des Verfahrens ist leider nicht möglich.

Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Kfz-Zulassungsstelle.

 

Notwendige Unterlagen

  • Versicherung an Eides statt des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
  • ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte.
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.

 

Kosten

  • Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle: 40,70 €
  • Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 59,00 € (Mindestgebühr)
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: