Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Kfz-Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden; eine Abkürzung des Verfahrens ist leider nicht möglich.
Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Kfz-Zulassungsstelle.
Notwendige Unterlagen
- Versicherung an Eides statt des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte.
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.
Kosten
- Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle: 40,70 €
- Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 59,00 € (Mindestgebühr)
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Verlusterklärung Fahrzeugpapiere
Dateigröße: 456,9 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 944050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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