Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 6 - 8 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden; eine Abkürzung des Verfahrens ist leider nicht möglich.
Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Zulassungsbehörde.
Notwendige Unterlagen
- Versicherung an Eides statt des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte.
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.
Kosten
- Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde: 40,70 €
- Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 59,00 € (Mindestgebühr)
- Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Verlusterklärung Fahrzeugpapiere
Dateigröße: 456,9 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:
KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:
KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail:






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