Niederlassungserlaubnis

Allgemeine Informationen, Voraussetzungen und erforderliche Nachweise

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist insbesondere erforderlich, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen, die Sie wie folgt im Original bitte nachweisen:

Sicherung des Lebensunterhalts

 

  • bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate) aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)

 

  • bei Selbständigen / Freiberuflern: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reingewinnbestätigung des Steuerberaters) Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich

 

Altersversorgung

 

  • Rentenversicherungsverlauf der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens

 

Wichtige Ausnahmen

 

  • Eine ausreichende Altersversorgung ist nicht nachzuweisen, sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren
  • Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die in ehelicher bzw. verpartnerten Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Altersversorgung durch einen Ehegatten oder Lebenspartner ausreichend gesichert ist
  • Von der Voraussetzung einer ausreichenden Altersversorgung wird abgesehen, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitt führt

Ausreichender Wohnraum
(für Sie und Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen)

 

  • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
  • Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung, die Höhe der aktuellen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug),

die Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Wohngeldes)

 

Sprachkenntnisse / Integrationskurse

Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.

 

Gebühren

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 des Aufenthaltsgesetzes wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Angabe Keine
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Integrations- und Ausländerangelegenheiten (FD 32)