Begleitetes Fahren ab 17

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher.

An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18-24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.

Im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands gefahren werden. Auf Wunsch können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.

 

Die begleitende Person

 muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

 muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein

 darf im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Formulare / Vordrucke / Anträge.

 

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann bei der jeweiligen Führerscheinstelle gestellt werden. Regelmäßig erfolgt die Antragstellung jedoch über die von Ihnen gewählte Fahrschule.

 

 

Notwendige Unterlagen

  • Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, 45 x 35 mm)
  • Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes
    • Formular Antragsteller
    • Formular Begleiter
    • Kopie des jeweiligen Führerscheins der für die Begleitung vorgesehenen Personen

    Kosten

    43,40 € (Antrag Führerschein auf Probe)
      7,70 € (Prüfungsbescheinigung)
      8,30 € (Überprüfung einer Begleitperson)


    Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

    Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

    Führerscheinstelle Arnsberg
    Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
    Straßenverkehrsamt (FD 47)
    Telefon: 02931 / 94-4060
    Telefax: 02931 / 94-4254
    E-Mail:

    Führerscheinstelle Brilon
    Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
    Straßenverkehrsamt (FD 47)
    Telefon: 02961 / 94-3060
    Telefax: 02961 / 94-3313
    E-Mail:

    Führerscheinstelle Meschede
    Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
    Straßenverkehrsamt (FD 47)
    Telefon: 0291 / 94-1060
    Telefax: 0291 / 94-1190
    E-Mail: