Asylangelegenheiten

Politisch verfolgten Ausländerinnen und Ausländern wird in der Bundesrepublik Deutschland verfassungs-rechtlich (Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz) ein Asylrecht gewährt.

Dieses gilt allein für Personen, die in ihrem Heimatland eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche droht. Asylerhebliche Merkmale nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung.

Allgemeine Notsituationen (Bürgerkrieg, Armut, Krankheit, Naturkatastrophen, etc.) sind als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

Asylanträge sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Siehe hierzu auch folgenden Link des Bundesamtes: http://www.bamf.de/

Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber:
Zentrale Ausländerbehörde
Westfalendamm 399
44122 Dortmund
Tel.: (0231) 222 409 10-70

Über den Asylantrag entscheidet ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes der im Hochsauerlandkreis lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen.

Asylbewerber erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine  Aufenthaltsgestattung.

Bei rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller grundsätzlich ausreisepflichtig.

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Volker Rafflenbeul
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Integrations- und Ausländerangelegenheiten (FD 32)
Telefon: 0291 / 94-1352
Telefax: 0291 / 94-26175
E-Mail:

Herr Klaus Vonstein
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Integrations- und Ausländerangelegenheiten (FD 32)
Telefon: 0291 / 94-2511
Telefax: 0291 / 94-26159
E-Mail: