Rettungsdienst

Notarztwagen, Notarzt, Notfallrettung, Notrufe, Krankenbeförderung

Allgemeines

  • Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern.
  • Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

Notrufe

Feuerwehr und Rettungsdienst (ohne Vorwahl):
112

Polizei (ohne Vorwahl):
110

Anmeldung für einen Krankentransport :
19 222

 

Bedarfsplan

Die Organisation des Rettungsdienstes ist in dem vom Kreistag am 19.03.2002 beschlossenen Bedarfsplan festgelegt. Dieser Bedarfsplan regelt u.a. Standorte der Rettungswachen, Ausstattung mit Fahrzeugen und Öffnungszeiten. Der Bedarfsplan ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

Rettungsdienstfahrzeuge

Rettungsdienstfahrzeuge sind Krankenkraftwagen (NAW, RTW, KTW) und sonstige Fahrzeuge (NEF) des Rettungsdienstes, die dem Transport von Patienten, Rettungsdienstpersonal und Rettungsmitteln dienen.

1. Rettungswagen (RTW)

Rettungswagen sind zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten einzusetzen, die vor und während des Transportes neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen auch zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, die geeignet sind, die lebenswichtigen Funktionen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

2. Notarztwagen (NAW)

Notarztwagen sind zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten einzusetzen, bei denen vor und/oder während des Transportes lebensrettende und erweiterte lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen sind, für die ein Arzt erforderlich ist. Es handelt sich prinzipiell um einen arztbesetzten RTW, welcher über med.-technisches Gerät wie Defibrillator, Beatmungsgerät pp. verfügt.

3. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Das Notarzteinsatzfahrzeug dient ausschließlich zur schnellen Beförderung eines Notarztes zum Einsatzort. In diesen Fällen wird in aller Regel zusätzlich ein RTW für den Transport der Patientin bzw. des Patienten eingesetzt. Das NEF ist gerätemäßig fast identisch wie ein RTW ausgerüstet. Es besitzt aus Platzgründen keine Trage und Vakuummatratze. Der Notarzt behandelt die Patienten. Bei Bedarf werden sie mit dem RTW und in Notarztbegleitung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus gefahren.

4. Krankentransportwagen (KTW)

Krankentransportwagen sind grundsätzlich für alle Krankentransporte von Nicht-Notfallpatienten vorzusehen, und zwar bei Personen, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt oder derer verdächtigt sind; Personen, die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind; hilfsbedürftige Personen, die im Zusammenhang mit dem Transport zu ihrem Bestimmungsort (z.B. Wohnung, Arztpraxis, Krankenhaus) einer fachlichen Betreuung (Arzt oder im Rettungsdienst/Krankentransport ausgebildete Personen) oder der Einrichtung des Krankentransportwagens bedürfen. Ihnen gleichgestellt sind Personen, bei denen eine solche Hilfsbedürftigkeit zu erwarten ist.

Rettungswachen und Kreisleitstelle

Die Rettungswachen sind Einrichtungen des organisierten Rettungsdienstes, in der Einsatzkräfte, Rettungsmittel und sonstige Ausstattung ständig einsatzbereit vorgehalten werden. In ländlichen Gebieten kann eine Rettungswache als Außenstelle einer benachbarten, ständig besetzten Rettungswache betrieben werden, wenn sie tagsüber zur flächendeckenden Versorgung notwendig ist, nachts aber z.B. eine ständige Besetzung wegen der geringen Einsatzfrequenz nicht erforderlich ist.

Der Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises unterhält 7 Rettungswachen und 2 Nebenwachen. Die Rettungswachen, die 24 Stunden an jedem Tag besetzt sind, befinden sich in Meschede, Sundern, Bad Fredeburg, Brilon, Marsberg, Olsberg und Winterberg. Die Nebenwache in Eslohe (der Rettungswache Meschede zugeordnet) und die Nebenwache in Medebach (der Rettungswache Winterberg zugeordnet) sind ebenfalls 24 Stunden an jedem Tag besetzt.

Die Stadt Arnsberg ist als große kreisangehörige Stadt (§ 4 Gemeindeordnung NRW) Träger von Rettungswachen und organisiert die rettungsdienstliche Versorgung auf ihrem Gebiet eigenständig. Die Stadt Arnsberg betreibt eine Rettungswache im Stadtteil Neheim, die 24 Stunden an jedem Tag besetzt ist und eine Nebenwache in Arnsberg, die ebenfalls rund um die Uhr besetzt ist. Des Weiteren wird eine 24-Std.-Wache von einem privaten Krankentransportunternehmen, der Fa. Hagelstein, in Hüsten betrieben.

Die Kreisleitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Entgegennahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken des Rettungsdienstes. Als (einheitliche) Leitstelle sind in ihr auch die Feuerschutzaufgaben einschließlich der Großschadensereignisse zur Sicherstellung einer durchgängigen Gefahrenabwehr zusammengefasst.

Die Leitstelle wird ebenfalls vom Hochsauerlandkreis unterhalten und befindet sich zentral in Meschede. Sie ist 24 Stunden an jedem Tag mit mindestens 2 Disponenten besetzt. In der Leitstelle laufen alle Notrufe (112) für Rettungsdienst und Feuerwehr für den gesamten Hochsauerlandkreis auf. Sie ist die Stelle, die bei Notrufen sofort die entsprechenden Rettungswachen alarmiert und die erforderlichen Einsatzentscheidungen trifft. Die Anmeldungen für einen Krankentransport (19 222) laufen auch bei der Leitstelle auf. Bei den Telefonnummern 112 und 19222 wird keine Vorwahl benötigt (einzige Ausnahme: Die Ortschaften Langewiese, Wildewiese, Röhrenspring, Düdinghausen, Titmaringhausen, Referinghausen, Deifeld und Wissinghausen müssen bei der Anmeldung für Krankentransporte über die Telefonnummer 19 222 die Vorwahl 0291 wählen, da die Deutsche Telekom AG Anrufe aus diesen Ortsnetzen nicht auf die Kreisleitstelle in Meschede schalten kann.)

Gebühren

Die Kosten für entsprechende Notfall- oder Krankentransporteinsätze übernimmt im Regelfall die Krankenkasse. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse keine Kosten übernimmt (z.B. bei Transporten von der Wohnung in ein Altenpflegeheim). Die Transportkosten errechnen sich immer aus der Grundgebühr für das jeweilige Fahrzeug, die tatsächlich gefahrenen Kilometer (grundsätzlich von der jeweiligen Rettungswache zum Unfallort, von dort ins Krankenhaus und wieder zurück zur Rettungswache) evtl. einer Notarztgebühr und möglicher Zusatzkosten. Bei Rendezvousfahrten, d.h. dass RTW und NEF am Notfallort im Einsatz zusammentreffen, werden beide Fahrzeuge berechnet.

 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Rettungsdienst u.d. Krankentransport durch Unternehmer (RettG) v. 24.11.1992 i.d. zz. gültigen Fassung Gebührensatzung f.d. Rettungs- und Krankentransportdienst des HSK v. 19.12.2001 i.d. zz. gültigen Fassung.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Peter Senn
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Rettungsdienst/Feuer- und Katastrophenschutz (FD 38)
Telefon: 0291 / 94-1659
E-Mail: