Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Gewerberecht, Ladenschlussgesetz, Sonn- und Feiertagsschutz

Der Hochsauerlandkreis übt die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden aus. Hierbei entscheidet er im Wesentlichen über Widersprüche gegen Bescheide und Verfügungen, die von den örtlichen Ordnungsbehörden erlassen wurden.


Gewerbeangelegenheiten

Für die allgemeinen gewerberechtlichen Angelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben) ist die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsämter gegeben.

 

Der Hochsauerlandkreis (mit Ausnahme der Stadt Arnsberg) obliegt die Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren.

 

Jeder Gewerbetreibende muss Steuern und Beiträge an die öffentlich-rechtlichen Gläubiger (Finanzamt, Sozialversicherungsträger) abführen. Diese Mittel werden unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Werden diese Abgaben nicht mehr entrichtet, werden der öffentlichen Hand Gelder entzogen, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt.

 

Wenn der Gewerbetreibende seinen öffentlich-rechtlichen  Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, wird seine gewerberechtlichte Zuverlässigkeit von hier überprüft. Dieses kann so weit führen, dass jede selbständige Gewerbetätigkeit als Einzelfirma, als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt wird.

 

Eine Wiedergestattung der Gewerbeausübung ist schriftlich zu beantragen. Es dürfen zum Zeitpunkt einer möglichen Wiedergestattung keine Hinweise auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit mehr bestehen. Eine erneute Gewerbeausübung ohne ausdrückliche Zustimmung der Behörde kann mit Geldbußen oder als Straftat geahndet werden.

Notwendige Unterlagen

 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Frau Maria Vollmer
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Rechts- und Vergabeangelegenheiten (FD 39)
Telefon: 0291 / 94-1375
E-Mail: