Zivil- und Katastrophenschutz

Hilfsorganisationen, Gefahrenabwehrplanungen, Feuerschutz, Bevölkerungsschutz

Mit dem Inkrafttreten des neugefassten Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes im Jahr 1998 ist das ehemalige Katastrophenschutzgesetz außer Kraft getreten. An die Stelle des friedensmäßigen Katastrophenschutzes ist seitdem in Nordrhein-Westfalen die Begrifflichkeit der "Abwehr von Großschadensereignissen" getreten.

 

Im Regelfall obliegt die Abwehr von Großschadensereignissen den Kreisen und kreisfreien Städten. Hierzu haben diese unter anderem eine Einsatzleitung und  einen Krisenstab einsatzbereit vorzuhalten. Die Leistungsfähigkeit der Großschadensabwehr ist durch Übungen und regelmäßige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu erproben. Das Land unterstützt die Träger der Großschadensabwehr bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Krisenstäbe sowie die darüber hinaus mitwirkenden Personen durch geeignete Maßnahmen.


Der Bezirksregierung obliegt die Rechtsaufsicht über die Träger der Großschadensabwehr.

 

Im HSK wirken folgende Organisationen im Katastrophenschutz mit:

 

Feuerwehren

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Malteser-Hilfsdienst (MHD)

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 

 

Wehrpflichtige bzw. Zivildienstpflichtige zwischen 18 und 23 Jahren haben die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst bzw. Zivildienst freistellen zu lassen, wenn sie sich auf 6 Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz gegenüber einer der Hilfsorganisationen verpflichten.

 

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