Fischereiwesen

Fischereiaufseher, Fischereigenossenschaften, Fischereipachtverträge, Fischerprüfungen, Elektrobefischungen

Untere Fischereibehörde

Der Hochsauerlandkreis als untere Fischereibehörde ist für die Umsetzung und Einhaltung des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung zuständig.

Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Organisation und Abnahme der Fischerprüfung als Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines Die nächste Fischerprüfung im Hochsauerlandkreis findet am 03. und 04. April 2012 statt
  • Genehmigung von Fischereipachtverträgen
  • Verpflichtung von Fischereiaufsehern
  • Genehmigung von Elektrobefischungen zur Feststellung des Fischbestandes und der Artenvielfalt.

 

 KREISFISCHEREIBERATER

Herr H. Broeske

Kreisfischereiberater

Regionale Zuständigkeit:

Arnsberg, Eslohe, Meschede,

Schmallenberg und Sundern

 

 

02972/1237

Herr L. Schröder

stellv. Kreisfischereiberater

Regionale Zuständigkeit:

Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg

 

02992/8330


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Werner Preugschas
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1367
Telefax: 0291 / 94-1098
E-Mail: