Wer im privaten Bereich nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis. Diese ist für jeden erforderlich, der Patronen wiederlädt, dem Vorderladerschießen nachgeht oder als Böllerschütze zu traditionellen Anlässen tätig ist.
Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 SprengG
Voraussetzung für die Erteilung ist die Vollendung des 21. Lebensjahres und der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs nach § 32 der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Außerdem muss für die beabsichtigte Tätigkeit ein Bedürfnis bestehen. Dies wird nachgewiesen durch die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein, bzw. beim Wiederladen auch durch einen gültigen Jahresjagdschein. In begründeten Fällen können Ausnahmen von der Alterserfordernis zugelassen werden. Für die Erteilung der Sprengstofferlaubnis gem. § 27 SprengG wird eine Gebühr von 102,00 € erhoben. Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung oder kann über die unten genannte Telefonnummer angefordert werden.
Verlängerung der Geltungsdauer von Erlaubnissen nach § 27 SprengG
Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG läuft nach 5 Jahren ab. Sie kann dann im Bedarfsfalle für weitere 5 Jahre verlängert werden. Hierfür wird der Erlaubnisinhaber einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass weiterhin ein Bedürfnis für die Erlaubnis besteht. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Erlaubnis beantragt werden, da andernfalls nur eine Neuerteilung der Erlaubnis möglich ist. Für die Verlängerung wird eine Gebühr von 36,00 € erhoben. Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung oder kann über die unten genannte Telefonnummer angefordert werden.
Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Zum Besuch eines Lehrgangs für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für 1 Jahr gültig. Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 36,00 € erhoben. Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung oder kann über die unten genannte Telefonnummer angefordert werden.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34, 1. SprengV
Dateigröße: 238,3 Kilobytes -
Antrag auf Erlaubnise nach § 27 SprengG
Dateigröße: 198,0 Kilobytes -
Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
Dateigröße: 202,2 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd (FD 35)
Telefon: 0291 / 94-1367
Telefax: 0291 / 94-1098
E-Mail:






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