Hilfen für Wehr- und Zivildienstleistende

Nichteheliche Kinder, Allgemeine Leistungen, Antragsfrist, Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitseinkommen, Beihilfe bei Geburt. Bemessungsgrundlage, Besondere Zuwendungen, Einkommensverhältnisse, Einzelleistungen, Kreditkostenbeihilfe, Örtliche Zuständigkeit, Überbrückungsgeld, Unterhaltssicherung, Verdienstausfallentschädigung, Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere, Leistungen für selbständige Wehrpflichtige, Mietbeihilfe, Mindestleistungen, Sonderleistungen

Das Unterhaltssicherungsgesetz gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs für einberufene Wehrpflichtige, Wehrübende, Zivildienstleistende und ihre Familienangehörige.

Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.

Weitere Informationen:

http://www.zivildienst.de

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Frau Annegret Koch
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Soziales (FD 43)
Sonstige soziale Angelegenheit (SG 43/3)
Telefon: 02961 / 94-3439
Telefax: 0291 / 94-3441
E-Mail: