Erweitertes Angebot komplementärer ambulanter Dienstleistungen im HSK

komplementäre ambulante Dienstleistungen

 

Allgemeines:

Was sind komplementäre ambulante Dienstleistungen?

Komplementäre ambulante Dienstleistungen werden von den Mobilen Sozialen Diensten, Pflegediensten u.a. angeboten. Sie bestehen im Wesentlichen aus sporadischen hauswirtschaftlichen Unterstützungsangeboten, aber auch aus organisatorischen und sonstigen persönlichen Hilfen. Diese Dienstleistungen werden ggfs. neben den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erbracht.

Wer kann sie erhalten?

Zur Zielgruppe gehören solche Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung der Unterstützung bei Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens bedürfen. Mit diesen Dienstleistungen sollen die vorhandenen Fähigkeiten zur selbständigen Lebensführung erhalten und gefördert werden mit dem Ziel,  weiterhin in der eigenen häuslichen Umgebung leben zu können und einen Heimaufenthalt solange wie eben möglich zu vermeiden.

Wer die Leistungen beanspruchen will, muss zunächst einen Antrag auf Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei seiner Pflegekasse stellen. Die daraufhin erfolgende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bildet die Grundlage für das Antragsverfahren. Auch wenn noch keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt, aber bereits in einem geringen zeitlichen Umfang pflegerische Leistungen erforderlich werden, können komplementäre ambulante Dienstleistungen beansprucht werden.

 

Leistungen:

Zunächst wird in Abstimmung mit dem Pflegedienst, ansonsten auf der Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ggfs. in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Kreises die Notwendigkeit und der Umfang der begehrten Leistungen festgelegt.

Die vollen Kosten werden vom Hochsauerlandkreis übernommen, wenn

-           die Einkommensgrenze (Grundbetrag 702,00 €uro zuzüglich angemessene Unterkunftskosten) nicht  

            überschritten wird und

-           das Vermögen unter einem Wert von 2.600,00 € liegt.

Einen Zuschuss in Höhe von 50 % der entstehenden Kosten erhalten Personen, 

-           deren Einkommen monatlich unter 1.715 € und

-           deren Vermögen unter 10.000 € liegt.

Keine finanziellen Leistungen werden erbracht für die Unterstützung durch

Angehörige, ehrenamtlich tätige Personen sowie Nachbarschaftshilfe im üblichen Rahmen.

Ebenso werden Leistungen nicht gefördert, die in erster Linie der Erhaltung von Vermögen dienen, wie z.B. Gebäudeunterhaltung, Grundstückspflege.

 

Antragstellung:

Die Leistungen sind beim:      Hochsauerlandkreis, - Fachdienst 43/3 -, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

zu beantragen. Das Antragsformular kann hier downgeloaded oder telefonisch angefordert werden. Sofern bereits ein Mobiler Sozialer Dienst oder ein Pflegedienst tätig ist, kann der Antrag auch über diesen Dienst eingereicht werden. In jedem Fall ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes  der Krankenkassen nach dem Pflegeversicherungsgesetz beizufügen. Beratend steht Interessierten auch die Pflegeberatung des Hochsauerlandkreises unterstützend zur Seite.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

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Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Horst Schmücker
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Soziales (FD 43)
Wirtschaftliche Sozialhilfe (SG 43/3)
Telefon: 02961 / 94-3418
E-Mail: