Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für die Bearbeitung der Beihilfen der aktiven
- Lehrer/innen der Grund-, Haupt- und Förderschulen
- Bediensteten der Kreispolizeibehörde
- Bediensteten und der Versorgungsempfänger/innen des Hochsauerlandkreises
- Bediensteten und der Versorgungsempfänger/innen der Gemeinden Bestwig und Eslohe sowie der Stadt Sundern im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Allgemeine Informationen der Beihilfefestsetzungsstelle des Hochsauerlandkreises
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir Beihilfesachbearbeiter/innen sind ebenso wie Sie daran interessiert, Ihre Beihilfeanträge zügig zu bearbeiten. Sie können uns in folgenden Punkten unterstützen:
Beihilfeformulare
Beihilfeformulare für die beihilfeberechtigten Personenkreise stehen im Word- und PDF- Format zur Verfügung.
Wann muss der Beihilfeantrag lang und wann muss der Beihilfeantrag kurz ausgefüllt werden?
Haben sich seit Ihrer letzten Antragstellung keine Änderungen ergeben, können sie den Kurzantrag verwenden. Bei Änderungen oder erstmaliger Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Antrag lang und informieren uns somit über die eingetretenen Änderungen.
E-Beihilfe
Sie können Ihre Beihilfeanträge zukünftig auch über das Internet ausfüllen. Hierzu steht Ihnen die eBeihilfe zur Verfügung. Hier finden sie den Link zur eBeihilfe.
Vollständigkeit der Anträge
Bitte füllen Sie alle für Sie zutreffenden Punkte auf dem Antragsformular aus. Denken Sie bitte an zusätzliche Angaben bei Unfällen. Bei Unklarheiten können Sie das Formular mit erläuternden Notizen ergänzen.
Zusammenstellung der Aufwendungen
Bitte sortieren Sie die Belege entsprechend der Zusammenstellung und heften Sie die Belege bitte fest an den Beihilfeantrag.
Vorlage der Anträge
Seit April 2010 erfolgt die Beihilfebearbeitung der Beihilfestellen der Bezirksregierungen, des Landesamts für Besoldung durch ein neues Verfahren über die Zentrale Scanstelle Detmold (ZSDT). Es kommt immer wieder vor, dass Beihilfeberechtigte der Beihilfestelle des Hochsauerlandkreises ihre Anträge an die Zentrale Scanstelle Detmold schicken.
Wichtig:
Beihilfeberechtigte Lehrer der Grund-, Haupt- und Förderschulen im HSK, sowie Beihilfeberechtigte der Kreispolizeibehörde Meschede sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Beihilfebearbeitung verbleibt bei der Beihilfestelle des Hochsauerlandkreises.
Vorlage von Heil- und Kostenplänen im Bereich der Zahnmedizin
Grundsätzlich sind keine Heil- und Kostenpläne vorzulegen. Es ist jedoch sinnvoll, bei umfangreichen Zahnbehandlungen sowie kieferorthopädischen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen, damit auf evtl. beihilferechtliche Einschränkungen hingewiesen werden kann.
Implantatversorgungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen nach vorheriger Anerkennung durch die Festsetzungsstelle beihilfefähig. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Antrag auf Genehmigung von ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter-Vater-Kind-Kuren und ambulante Kuren
Für die Beantragung der o. a. Maßnahmen schicken sie uns bitte einen formlosen Antrag mit einem entsprechenden ärztlichem Attest des Haus- oder Facharztes. Von hier wird ein Untersuchungsauftrag an das zuständige Gesundheitsamt erteilt. Das Gesundheitsamt wird Ihnen einen Termin für eine amtsärztliche Untersuchung mitteilen und ein amtsärztliches Gutachten an die Beihilfestelle abgeben. Nach einem positiven amtsärztlichen Gutachten, wird von uns die Genehmigung für die beabsichtigte Maßnahme erteilt. Diese Verfahrensweise setzt einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen voraus. Für weitere Informationen beachten sie bitte die folgenden Merkblätter:
- stationären Rehabilitationsmaßnahme, Mutter-Vater-Kind-Kuren
- ambulanten Rehabilitationsmaßnahme, ambulante Kuren
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen lediglich sechs Monate gültig sind.
Beihilfe zu Pflegeleistungen
Zu Fragen im Bereich der Pflegeleistungen haben wir hier ein Merkblatt hinterlegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dieses Merkblatt nur einen Überblick über die bestehenden beihilferechtlichen Bestimmungen zu dem Bereich Pflege geben kann. Wenden Sie sich daher in Zweifelsfragen an die Beihilfestelle, die Sie auch telefonisch beraten kann.
Kritische Überprüfung der Rechnungsbelege
Ärzte/innen bzw. Zahnärzte/innen berechnen bei Privatpatienten die Gebühren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ). Überschreitet die Gebühr dabei den Regelfaktor (2,3, 1,8 oder 1,15), so wird dieses als „Schwellenwertüberschreitung" oder als „erhöhter Steigerungsfaktor" bezeichnet.
Eine solche Überschreitung ist ausführlich und auf den Einzelfall bezogen von dem behandelnden Arzt /der Ärztin zu begründen (patientenbezogene Begründung).
Pauschalbegründungen wie z. B. erhöhter Zeitaufwand, besondere Diagnostik, erhebliche Schwierigkeiten, o. ä. reichen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit nicht aus. Die Beihilfestellen sind berechtigt und verpflichtet die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen zu prüfen.
Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse zwischen Arzt und Patient bzw. Beihilfeberechtigten und seinem Dienstherrn kann es unter Umständen zu nicht vollständigen Erstattungen der Rechnungen kommen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Mit der Änderung der Beihilfeverordnung (BVO) zum 01.07.2008 sind die Beihilfestellen verpflichtet, die Beihilfebescheide mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu versehen.
Was heißt das für Sie?
Gegen einen Beihilfebescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.
Bearbeitungszeit des Beihilfeantrages
Vor und kurz nach den Ferien, sowie um die Jahreswende werden besonders viele Beihilfeanträge eingereicht, so dass sich die Bearbeitungszeit verlängern kann. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Weitere Informationen und Rundschreiben der Beihilfestelle
- Rundschreiben vom 27.02.2009 „Einführung der programmgestützten Beihilfebearbeitung"
- Rundschreiben vom 25.02.2010 „Neufassung der Beihilfeverordnung NRW"
- Rundschreiben vom 10.03.2011 „Kostendämpfungspauschale und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel"
- Runderlass des Finanzministeriums vom 08.11.2010 „Arzneimittel (§ 4 Absatz 1 Nummer 7 BVO) und Kostendämpfungspauschale (§ 12a BVO)
Weitere Informationen über die Beihilfevoraussetzungen in NRW finden Sie auch im Internet auf der Seite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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01 - Beihilfeantrag lang (PDF-Datei)
Dateigröße: 62,8 Kilobytes -
01 - Beihilfeantrag lang (Word-Datei)
Dateigröße: 202,5 Kilobytes -
02 - Beihilfeantrag kurz (Word-Datei)
Dateigröße: 51,5 Kilobytes -
02 - Beihilfeantrag kurz (PDF-Datei)
Dateigröße: 26,4 Kilobytes -
03 - Zusammenstellung der Aufwendungen (Word-Datei)
Dateigröße: 112,5 Kilobytes -
03 - Zusammenstellung der Aufwendungen (PDF-Datei)
Dateigröße: 17,0 Kilobytes -
04 - Anlage Kinder -Erklärung zur Berücksichtigung- (PDF-Datei)
Dateigröße: 29,6 Kilobytes -
04 - Anlage Kinder -Erklärung zur Berücksichtigung- (Word-Datei)
Dateigröße: 69,0 Kilobytes -
05 - Anlage Pflege (PDF-Datei)
Dateigröße: 21,1 Kilobytes -
05 - Anlage Pflege (Word-Datei)
Dateigröße: 88,5 Kilobytes -
06 - Einverständniserklärung Schweigepflichtentbindung (PDF-Datei)
Dateigröße: 12,8 Kilobytes -
06 - Einverständniserklärung Schweigepflichtentbindung (Word-Datei)
Dateigröße: 44,5 Kilobytes -
07 - Antrag auf Abschlagszahlung (PDF-Datei)
Dateigröße: 20,5 Kilobytes -
07 - Antrag auf Abschlagszahlung (Word-Datei)
Dateigröße: 45,0 Kilobytes -
08 - Unfallbericht (PDF-Datei)
Dateigröße: 12,8 Kilobytes -
08 - Unfallbericht (Word-Datei)
Dateigröße: 38,0 Kilobytes -
09 - Antrag Reha- und Kuraufenthalte (PDF-Datei)
Dateigröße: 10,1 Kilobytes -
09 - Antrag Reha- und Kuraufenthalte (Word-Datei)
Dateigröße: 27,0 Kilobytes -
10 - Vollmacht zur Regelung der Beihilfeangelegenheiten (PDF-Datei)
Dateigröße: 14,0 Kilobytes -
10 - Vollmacht zur Regelung der Beihilfeangelegenheiten (Word-Datei)
Dateigröße: 46,0 Kilobytes






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