Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Freizeitfahrdienst, Behinderten-Fahrten, Berechtigungsschein, Rollstuhlfahrer


Für die Inanspruchnahme von Freizeitfahrdiensten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft können behinderten Menschen finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Merkmals "aG - außergewöhnliche Gehbehinderung" im Schwerbehindertenausweis.

Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Frau Annegret Koch
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Soziales (FD 43)
Wirtschaftliche Sozialhilfe (SG 43/3)
Telefon: 02961 / 94-3439
Telefax: 02961 / 94-3424
E-Mail: