Freizeitfahrdienst, Behinderten-Fahrten, Berechtigungsschein, Rollstuhlfahrer
Für die Inanspruchnahme von Freizeitfahrdiensten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft können behinderten Menschen finanzielle Hilfen gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Merkmals "aG - außergewöhnliche Gehbehinderung" im Schwerbehindertenausweis.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Merkblatt_Fahrdienst_fuer_schwerbehinderte_Menschen__Mai_2011.999.pdf
Dateigröße: 38,9 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Frau
Annegret Koch
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Soziales (FD 43)
Wirtschaftliche Sozialhilfe (SG 43/3)
Telefon: 02961 / 94-3439
Telefax: 02961 / 94-3424
E-Mail:
Soziales (FD 43)
Wirtschaftliche Sozialhilfe (SG 43/3)
Telefon: 02961 / 94-3439
Telefax: 02961 / 94-3424
E-Mail:






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