Bei einer Teilungsvermessung wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Grenzniederschrift wird die neue Grenze festgestellt.
Bebaute Grundstücke erfordern eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde nach § 8 der Landesbauordnung NRW (BauONRW) um eine Entstehung von baurechtswidrigen Zuständen zu vermeiden.
Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (neue Flurstücksnummern, Flächenberechnung, Berichtigung von Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.
Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung, damit ein Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung im Grundbuch geteilt werden kann, um z.B. einen Teil des ehemaligen Grundstücks verkaufen zu können.
Kosten
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungsgebührenordnung NRW (VermGebO).
Die Gebühr für die Teilungsvermessung ist abhängig von:
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der Grenzlänge der alten Grenzen, die untersucht werden müssen
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der Fläche der neuen Flurstücke
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dem beitragsfreien Bodenrichtwert
Hinzu kommen die Gebühren für die Anfertigung der Vermessungsunterlagen (80,00 €) und die Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster.
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4244
Telefax: 0291 / 94-26212
E-Mail:
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3303
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3305
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:






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