Neuzulassung

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, für das eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt ist.

Örtliche Zuständigkeit:

Für Privatpersonen ist neuerdings die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (In NRW ist seit dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich.)
  • Bei Zulassung auf eine juristische Person:
    Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.ä.
  • Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
     Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und
     Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung

Kosten

  • Neuzulassung: 26,30 €  
  • Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten. 
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren. 
  • Gebühren können in der Zulassungsstelle auch per electronic cash (ec-Karte mit Geheimzahl) entrichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

KFZ Zulassung Arnsberg
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4050
Telefax: 02931 / 94-4254
E-Mail:

KFZ Zulassung Brilon
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3050
Telefax: 02961 / 94-3111
E-Mail:

KFZ Zulassung Meschede
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 0291 / 94-1050
Telefax: 0291 / 94-1190
E-Mail: