Grenzvermessung/Grenzanzeige

Grenzvermessung:

Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen auf der Grundlage der maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden ersetzt (erneut abgemarkt). An falscher Stelle stehende Grenzzeichen werden entfernt und an der richtigen Stelle abgemarkt.

 

In einem Grenztermin wird den beteiligten Grenznachbarn das Ergebnis der Grenzvermessung vor Ort angezeigt und erläutert. Mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift wird es dokumentiert und beurkundet. Wird eine örtlich ermittelte Grenze erstmals von den Grenznachbarn anerkannt, handelt es sich um eine Grenzfeststellung.

 

Anlass zu einer Grenzvermessung kann gegeben sein, wenn auf oder in unmittelbarer Nähe der Grenze gebaut oder Grenzeinfriedungen errichtet werden sollen und der Grenzverlauf nicht bekannt ist. Weiterhin dient die Grenzvermessung der Rechtssicherheit und des Grenzfriedens bei evtl. Grenzstreitigkeiten.

 

Amtliche Grenzanzeigen:

Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden, wie bei der Grenzvermessung, die Grenzen auf der Grundlage der Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Dabei wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und beurkundet. Die Grenzanzeige ist keine Grenzvermessung und wird nicht Gegenstand des Liegenschaftskatasters.

Kosten

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungsgebührenordnung NRW (VermGebO).

 

Die Gebühr für die Grenzvermessung ist abhängig von der Grenzlänge und dem beitragsfreien Bodenrichtwert.

Hinzu kommt die Gebühr für die Anfertigung der Vermessungsunterlagen (80,00 €).

 

 

Gebührenbeispiel: Bodenwert 95 €/m²

 

 

Grenzlänge bis

50 m

100 m

150 m

Gebühr

480,00 €

960,00 €

1.440,00 €

Vermessungsunterlagen

80,00 €

80,00 €

80,00 €

Mehrwertsteuer 19 %

106,40 €

197,60 €

288,80 €

Gesamtbetrag

666,40 €

1.237,60 €

1.808,80 €

 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Marian Klemm
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4455
E-Mail:

Herr Franz-Josef Frerkes
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4244
Telefax: 0291 / 94-26212
E-Mail:

Frau Petra Kalus
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3303
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:

Herr Gerhard Prior
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3305
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail: