Gebäudeeinmessung

Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).

Kosten

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungsgebührenordnung NRW (VermGebO).

Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den
Normalherstellungskosten (NHK 2000) und der Gebühr für die Anfertigung der Vermessungsunterlagen (80,00 €).


Stufe

Normalherstellungskosten 2000

 

 

Gebühr

1

 

bis einschließlich

25.000 €

250 €

2

über 25.000 €

bis einschließlich

75.000 €

400 €

3

über 75.000 €

bis einschließlich

300.000 €

750 €

4

über 300.000 €

bis einschließlich

600.000 €

1.250 €

5

über 600.000 €

bis einschließlich

1.000.000 €

2.000 €

6

über 1.000.000 €

bis einschließlich

15.000.000 €

 

 

zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5,

 

 

 

 

je weitere angefangene 5.000.000 €

 

 

300 €

7

über 15.000.000 €

 

 

 

 

zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6,

 

 

 

 

je weitere angefangene 5.000.000 €

 

 

300 €

 

 Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
 

Gebäudeeinmessung

750,00 €

Vermessungsunterlagen

80,00 €

Mehrwertsteuer 19 %

157,70 €

Gesamtbetrag

987,70 €


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Marian Klemm
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4455
E-Mail:

Herr Franz-Josef Frerkes
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4244
Telefax: 0291 / 94-26212
E-Mail:

Frau Petra Kalus
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3303
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:

Herr Gerhard Prior
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3305
Telefax: 0291 / 94-26322
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