Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).
Kosten
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungsgebührenordnung NRW (VermGebO).
Stufe Normalherstellungskosten 2000 Gebühr 1 bis einschließlich 25.000 € 250 € 2 über 25.000 € bis einschließlich 75.000 € 400 € 3 über 75.000 € bis einschließlich 300.000 € 750 € 4 über 300.000 € bis einschließlich 600.000 € 1.250 € 5 über 600.000 € bis einschließlich 1.000.000 € 2.000 € 6 über 1.000.000 € bis einschließlich 15.000.000 € zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5, je weitere angefangene 5.000.000 € 300 € 7 über 15.000.000 € zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6, je weitere angefangene 5.000.000 € 300 €
Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den Normalherstellungskosten (NHK 2000) und der Gebühr für die Anfertigung der Vermessungsunterlagen (80,00 €).
Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
Gebäudeeinmessung 750,00 € Vermessungsunterlagen 80,00 € Mehrwertsteuer 19 % 157,70 € Gesamtbetrag 987,70 €
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Faltblatt Gebäudeeinmessung
Dateigröße: 33,3 Kilobytes -
Einmessungsantrag
Dateigröße: 10,2 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4244
Telefax: 0291 / 94-26212
E-Mail:
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3303
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3305
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:






RSS-Newsfeed 
[