Gebäudeeinmessung

Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).

Kosten

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebONRW).

Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den
Normalherstellungskosten (NHK 2000).

Stufe

Normalherstellungskosten 2000

 

 

Gebühr

1

 

bis einschließlich

25.000 €

300 €

2

über 25.000 €

bis einschließlich

75.000 €

480 €

3

über 75.000 €

bis einschließlich

300.000 €

830 €

4

über 300.000 €

bis einschließlich

600.000 €

1.350 €

5

über 600.000 €

bis einschließlich

1.000.000 €

2.100 €

6

über 1.000.000 €

bis einschließlich

15.000.000 €

 

 

zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5,

 

 

 

 

je weitere angefangene 500.000 €

 

 

300 €

7

über 15.000.000 €

 

 

 

 

zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6,

 

 

 

 

je weitere angefangene 5.000.000 €

 

 

300 €

 

 Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
 

Gebäudeeinmessung

830,00 €

Mehrwertsteuer 19 %

157,70 €

Gesamtbetrag

987,70 €


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Horst Muschert
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4455

Herr Franz-Josef Frerkes
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Arnsberg (SGB 55/11)
Telefon: 02931 / 94-4244
Telefax: 0291 / 94-26212
E-Mail:

Frau Petra Kalus
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3303
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail:

Herr Gerhard Prior
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Geoinformationen und Liegenschaftskataster (FD 55)
Kundenservice und Fortführung Brilon (SGB 55/12)
Telefon: 02961 / 94-3305
Telefax: 0291 / 94-26322
E-Mail: