Führung des Liegenschaftskatasters

Im Liegenschaftskataster sind alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben. Die Darstellung und Beschreibung umfasst die Liegenschaftsangaben, die Eigentümerangaben, die Angaben zur Nutzung und die Angaben zur charakteristischen Topographie in jederzeit unveränderter wiedergabefähiger Form.

 

Liegenschaftsangaben umfassen insbesondere die Angaben zur geometrischen Form, Lage und Größe der Liegenschaften einschließlich der bestimmenden Koordinaten sowie Angaben zu Flurstücksnummern, Straßennamen, Hausnummern und Lagebezeichnungen. Bei Bedarf können die Eigentumsgrenzen örtlich mit rechtlicher Wirkung aufgezeigt werden (Liegenschaftsvermessungen).

 

Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung und berücksichtigt darüber hinaus Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung und Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes. 

 

Mit Beginn der digitalen Datenverarbeitung ist das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) eingeführt worden.   Seit 2006 liegt die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) flächendeckend für den Hochsauerlandkreis vor. Sie ist im Internet auf der Homepage des HSK unter dem Link "Luftbilder und Karten" für Jedermann als ALK@HSKGastzugang   einsehbar.

 

 

Zur Fortführung der Nachweise werden die Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster übernommen. Wechsel von Eigentümern oder Erbbauberechtigten werden vom Grundbuchamt mitgeteilt und in das Liegenschaftskataster eingetragen. Änderungen der steuerlichen Bewertung des Grund und Bodens übermittelt die Finanzverwaltung. Über jede Änderung der Angaben des Liegenschaftskatasters erhalten die Betroffenen eine Fortführungsmitteilung.