Planung, Bau und Verwaltung der Kreisstraßen und Radwege

Planung und Bau von Kreisstraßen und Radwegen unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Städtebaues, des öffentlichen Personennahverkehrs und der besonders gefährdeten Personengruppen sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs

 

Genehmigung von Straßennutzungen über den Allgemeingebrauch hinaus

 

 

 

Das Netz der Kreisstraßen im Hochsauerlandkreis umfasst eine Länge von ca. 409 km.


Planung

 

Aufstellung aller Planunterlagen zur Durchführung des Um- und Ausbaues der bestehenden Kreisstraßen von der Vermessung bis zum Erwerb von Grund und Boden.

 

 

Ausbau

 

Um- und Ausbau der Kreisstraßen im erforderlichen und finanzierbaren Umfang,  Anlage von Radwegen an Kreisstraßen sowie Instandsetzungsmaßnahmen, z. B. Fahrbahndecken-Erneuerungen und Brückensanierung

 

 

Verwaltung

 

Abschließen von Nutzungsverträgen und Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

 

  • Sondernutzungserlaubnisse sind erforderlich  für die Anlage von Zufahrten an Kreisstraßen, Verlegung von Leitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas),  Errichtung von Telekommunikationslinien

 

Einrichtung und Pflege der Straßendatenbank

Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
  • Sonstige Vorschriften und Richtlinien für Verkehr und Straßenbau

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Heinrich Gerke
Bauen, Kataster und Vermessung, Straßen (Fachbereich 5)
Kreisstraßen (FD 54)
Telefon: 02961 / 94-3118
Telefax: 0291 / 94-3311
E-Mail: