Planung und Bau von Kreisstraßen und Radwegen unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Städtebaues, des öffentlichen Personennahverkehrs und der besonders gefährdeten Personengruppen sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs
Genehmigung von Straßennutzungen über den Allgemeingebrauch hinaus
Das Netz der Kreisstraßen im Hochsauerlandkreis umfasst eine Länge von ca. 409 km.
Planung
Aufstellung aller Planunterlagen zur Durchführung des Um- und Ausbaues der bestehenden Kreisstraßen von der Vermessung bis zum Erwerb von Grund und Boden.
Ausbau
Um- und Ausbau der Kreisstraßen im erforderlichen und finanzierbaren Umfang, Anlage von Radwegen an Kreisstraßen sowie Instandsetzungsmaßnahmen, z. B. Fahrbahndecken-Erneuerungen und Brückensanierung
Verwaltung
Abschließen von Nutzungsverträgen und Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
- Sondernutzungserlaubnisse sind erforderlich für die Anlage von Zufahrten an Kreisstraßen, Verlegung von Leitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas), Errichtung von Telekommunikationslinien
Einrichtung und Pflege der Straßendatenbank
Rechtsgrundlagen
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
- Sonstige Vorschriften und Richtlinien für Verkehr und Straßenbau
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Kreisstraßen (FD 54)
Telefon: 02961 / 94-3118
Telefax: 0291 / 94-3311
E-Mail:






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