Eingliederungshilfe / Rehabilitation

Ambulante Hilfe, Ärztliche Verordnung, Autismus-Therapie, Heilpädagogik, Hilfsmittel, Hörgeräte, Barbetrag, Behinderte Menschen, Behindertengerechter Umbau, Bekleidungshilfe, Betreutes Wohnen, Bundessozialhilfegesetz, Einkommen, Körperersatzstücke, Kraftfahrzeug, Krankenversicherungsbeitrag, Orthopädische Hilfsmittel, Rehabilitation, Vermögen, Therapienebenkosten, Methadon-Substitution, Miete, Mittagessensbeiträge, Schulbildung, Servicestelle, Pkw, Prothesen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Haben Sie weitere Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

  • ABC der Behindertenhilfe
  • Servicestelle bei der AOK Westfalen-Lippe


Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Frau Iris Denz
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Soziales (FD 43)
Wirtschaftliche Sozialhilfe (SG 43/3)
Telefon: 02961 / 94-3433
Telefax: 0291 / 94-3441
E-Mail: