Parkausweise für Behinderte

Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (Bl), kann nach Vorlage des Behindertenausweises und eines Lichtbildes eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen ausgestellt werden.

 

Die Ausnahmegenehmigung mit dem dazugehörigen Parkausweis berechtigt u.a. dazu,

 

-          im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken,

-          im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,

-          auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken,

-          in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken,

-          an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung zu parken, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

 

Für kleinwüchsige Menschen und Ohnhänder sowie für Menschen mit Gehbehinderung ( G ) gibt es besondere Ausnahmegenehmigungen, die jedoch nach Einzelfall erteilt werden.

 

Hinweis: Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen.

 

Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde.

 

Bürgerinnen und Bürger der Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Schmallenberg und Sundern können den Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung stellen.

 

 

Kosten

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Frau Annegret Woyczechowski
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02961 / 94-3110
E-Mail: