Großraum- und Schwerlasttransporte

Fahrzeuge, bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten. Im Wesentlichen sind dies:

 

Länge:

- Fahrzeug:

12,00 m

 

- Sattelzug:

15,50 m

 

- Zug:

18,00 m

 

 

 

Breite:

 

  2,55 m

 

 

 

Höhe:

 

  4,00 m

 

 

 

Gewicht:

- Fahrzeug, 2 Achsen:

18,00 t

 

- Zug:

40,00 t

 

Bei Transporten mit größeren Abmessungen oder höheren Gewichten ist daher eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO, bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO einzuholen.

 

 

 

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit hängen von der jeweiligen Konstellation Fahrzeug / Ladung ab. Es wird daher empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen.

Kosten

Die Erteilung einer Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Christian Spies
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4234
E-Mail:

Frau Anne Löher
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4296
E-Mail: