Anordnung von Verkehrszeichen und Einrichtungen

Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind. Anbringung und Unterhaltung obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger.

 

Im Hochsauerlandkreis sind die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Schmallenberg und Sundern für die Anordnung von Verkehrszeichen und –einrichtungen zuständig, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind.

 

Im Bereich der Städte und Gemeinden

 

- Bestwig

- Eslohe

- Hallenberg

- Marsberg

- Medebach

- Olsberg

- Winterberg

 

ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises für die Anordnung zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifenden Verkehrsregelungen im Hochsauerlandkreis.

 

Sofern Sie der Auffassung sind, dass ein Verkehrszeichen fehlt oder aber überflüssig sei, können Sie sich formlos an Ihre Straßenverkehrsbehörde wenden.


Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Norbert Schnöde
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4567
E-Mail: