Gemeinschaftslizenz

Der grenzüberschreitende gewerbliche Güterkraftverkehr auf dem Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) ist lizenzpflichtig.

 

Dies gilt nicht für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens (Werkverkehr).

 

Innerhalb Deutschlands ersetzt eine Gemeinschaftslizenz die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren ausgestellt.

 

Zuständig für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist die Straßenverkehrsbehörde.

 


Notwendige Unterlagen

Für das antragstellende Unternehmen:

- Kopie der Gewerbeanmeldung

- Antragsformular

- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)

- Nachweis der Vertretungsberechtigung

- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)

- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)

- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate)

- Finanzamt

- Stadt / Gemeinde

- Träger der Sozialversicherung

- Berufsgenossenschaft

Kosten

Die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist gebührenpflichtig.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Heiko Marquardt
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4317
E-Mail: