Gemeinschaftslizenz

Der grenzüberschreitende gewerbliche Güterkraftverkehr auf dem Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) ist lizenzpflichtig.

 

Dies gilt nicht für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens (Werkverkehr).

 

Innerhalb Deutschlands ersetzt eine Gemeinschaftslizenz die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt.

 

Zuständig für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist die Straßenverkehrsbehörde.

 

 

Notwendige Unterlagen

Für das antragstellende Unternehmen:

- Liste der im Güterverkehr eingesetzten Fahrzeuge

- Antragsformular

- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)

- Nachweis der Vertretungsberechtigung

- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)

- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate - zur Vorlage bei einer Behörde)
- geprüfter aktueller Jahresabschluss oder Bescheinigung über die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank, Versicherung     o.ä.

Kosten

Die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist gebührenpflichtig.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartner zu diesem Produkt:  

Herr Heiko Marquardt
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4317
E-Mail: