Dies gilt nicht für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens (Werkverkehr).
Zuständig für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist die Straßenverkehrsbehörde.
Notwendige Unterlagen
Für das antragstellende Unternehmen:
- Liste der im Güterverkehr eingesetzten Fahrzeuge
- Antragsformular
- Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate - zur Vorlage bei einer Behörde)
- geprüfter aktueller Jahresabschluss oder Bescheinigung über die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank, Versicherung o.ä.
Kosten
Die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist gebührenpflichtig.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen/Abschriften
Dateigröße: 260,6 Kilobytes -
Informationen zur Erlaubnispflicht
Dateigröße: 26,9 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4317
E-Mail:






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