Die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende einschließlich innergemeinschaftliche (von und nach Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) Beförderung gefährlicher Güter
- auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr) und
- auf der Schiene mit Eisenbahnen (Schienenverkehr) in Deutschland,
soweit im Einzelfall nicht Abweichendes bestimmt ist.
Der Hochsauerlandkreis hat in einer Allgemeinverfügung den Fahrweg außerhalb von Autobahnen für die Beförderung dieser Güter (entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 und Gasgemische der Klasse 2) festgelegt.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung dieser Verfügung kann formlos gestellt werden.
Kosten
Die Erteilung einer Ausfertigung der Allgemeinverfügung ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Herr
Christian Spies
Soziales, Kultur und Verkehr (Fachbereich 4)
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4234
E-Mail:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4234
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