Im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen eingesetztes Fahrpersonal, das nicht einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt den Fahrer, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmers zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt.
Die vorstehende Regelung hat zum Ziel, die illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten, die auf Fahrzeugen von Unternehmen aus der EU Transporte durchführen, zu erschweren.
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerbescheinigung ist die Straßenverkehrsbehörde.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltstitel
Kosten
Die Erteilung einer EU-Fahrerbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Erteilung einer EU-Fahrerbescheinigung
Dateigröße: 267,4 Kilobytes
Ansprechpartner zu diesem Produkt:
Straßenverkehrsamt (FD 47)
Telefon: 02931 / 94-4317
E-Mail:






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